Der Einhalt
, des -es, plur. car. 1) Die Handlung, da man einen Körper
in seiner Bewegung aufhält; am häufigsten in figürlicher
Bedeutung, und mit dem Verbo thun. Jemanden Einhalt thun, ihn an der
Fortsetzung einer Handlung hindern. Der Dieberey, der Schwelgerey, dem
Duelliren Einhalt thun, diese Laster hindern, verbiethen. Im Oberdeutschen ist
dieses Wort von einem weitern Umfange der Bedeutung, denn da geschiehet Einhalt
der Strafe, wenn man selbige aufhören lässet; man thut seinen
Begierden Einhalt, wenn man sie mäßiget und unterdrücket, u. s.
f. welche Arten des Ausdruckes im Hochdeutschen seltener sind. Nieders. Inhalt.
S. Einhalten, das Activum. 2) Einige Niedersachsen, wenn
sie Hochdeutsch schreiben wollen, gebrauchen Einhalt oft für Inhalt, d. i.
was in einem andern Dinge enthalten ist, werden aber dadurch seinen
Hochdeutschen Ohren ein Ärgerniß, weil ein wohl die Präposition
in ausdruckt, wenn sie die vierte, nicht aber, wenn sie die dritte Endung
erfordert. [
1705-1706]