Einfangen
, verb. irreg.
S. Fangen. Es ist, 1. ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte haben, bey den Jägern für einbeißen, wenn ein
Raubthier in das andere, oder ein Hund in ein Thier gebissen hat.
S. Fang. 2. Ein Activum. 1) Für einfüllen,
einschaufeln, im gemeinen Leben. Daher die Einfangeschaufel in den
Schmelzhütten, eine Schaufel, womit der gepochte und gereinigte Zinnstein
eingefangen, d. i. von dem Herde in den Trog gethan wird. 2) Fangen und
einsperren. Ein Raubthier einfangen, es lebendig in einen verschlossenen Ort
bringen. Rebhühner, Feldhühner einfangen, sie fangen und in eine
verschlossene Kammer bringen. In noch weiterer Bedeutung wird in einigen
Gegenden ein Garten mit einer Mauer, ein Ort mit einem Zaune eingefangen, d. i.
umgeben.
S. Befangen. So auch die Einfangung in den Bedeutungen
des Activi.Anm. In den alten Baierischen Gesetzen wird Infanc für
Eingriff, gewaltthätige Bemächtigung gebraucht: Si in eum contra
legem manus iniecerit, quod Infanc dicunt, Tit. 3, Kap. 1. [
1697-1698]