Befangen
, verb. irreg. act.
S. Fangen, ein vornehmlich in Oberdeutschen
übliches Wort, welches in dieser Mundart verschiedene Bedeutungen hat. Es
bedeutete nehmlich, 1) * umgeben, in welchem Verstande bifangan häufig bey
dem Ottfried und Tatian vorkommt. Hierher gehören auch das alte Bifang,
welches eigentlich einen befriedigten oder umzäunten Ort und hernach einen
jeden Hof bedeutete, und im Mittlern Lateine durch Conceptio für Conseptio
übersetzt wurde. Einen solchen Bifang oder Hof hatte Kaiser Carl der
Große zu Vargala in Thüringen, den er daher in einer Urkunde terram
conceptionis suae nennet, woraus ungeschickte Ausleger das Land seiner
Empfängniß gemacht haben. 2) In sich fassen, in sich halten. Das ist
schon mit darunter befangen, d. i. begriffen. Das ist nicht der in der Frage
befangenen Fall. 3) * Wie befallen in der figürlichen Bedeutung. Mit
Schlaf, mit Furcht befangen seyn. No e diu [
787-788] mih
pefangen habet, Notker. 4) * Sich bemächtigen, überwinden, gefangen
halten.
Friuntlih bevangen Hat mih ein roter munt Vnd zwei lichtue
wangen, Herzog Johann von Brabant.
5) * In Verbindung stehen. Mit jemanden in naher
Verwandtschaft befangen seyn. 6) * Empfangen; daher sagt man in Franken ein
befangenes, d. i. bebrütetes, Ey.
S. auch Unbefangen.Anm. Im Oberdeutschen ist befahen,
bey dem Kero pivahen, in allen obigen Bedeutungen üblich, ja mit befangen
eigentlich nur ein und eben dasselbe Wort,
S. Fahen und Fangen. Von allen obigen Bedeutungen kommt
im Hochdeutschen nur die zweyte, und auch diese nur selten vor. [
789-790]