Einbringen
, verb. irreg. act. (
S. Bringen,) hinein bringen; doch nur in verschiedenen
einzelnen Fällen und mit allerley Nebenbegriffen. 1. Eigentlich. Die
Feldfrüchte einbringen, sie von dem Felde in die Scheuern schaffen. Ihr
säet viel und bringet wenig ein, Hagg. 1, 6. Wenn ihr das Einkommen vom
Lande eingebracht, 1 Mos. 23, 39. Kriegsgefangene einbringen. Frische Wetter
einbringen, in dem Bergbaue, frische Luft in die Grubengebäude bringen,
den Kreislauf der Luft befördern. 2. In weiterer und figürlicher
Bedeutung. 1) Vor Gericht schriftlich oder mündlich anbringen, zu den
Acten bringen. 2) Ich will es schon wieder einbringen, ich will das
Versäumte schon wieder nachholen, den Verlust schon wieder ersetzen. Den
Schaden wieder einbringen. 3) Eingebrachtes Gut, alles was eine Frau als
Mitgift ihrem Manne bey der Verheirathung zubringet. Die Frau hat wenig
eingebracht. Sie geht auf ihr Eingebrachtes, sie verlangt die Erstattung
dessen, was sie mit zu ihrem Manne gebracht hat. 4) Einen Gesellen einbringen,
bey den Handwerkern, ihn auf die gehörige Art einem Meister empfehlen. 5)
Gewinn bringen. Das bringt nicht viel ein. Das Gut wird dir wenig einbringen.
Der Bergbau bringt jetzt wenig mehr ein.
S. Eintragen. Daher die Einbringung in der eigentlichen
und ersten figürlichen Bedeutung. [
1691-1692]