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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Eigener | | Eigenhändig

Das Eigengericht

, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Nieder-Rheinischen Gegenden, das Grundgericht, Hufengericht, die untere Gerichtsbarkeit, so fern sich selbige über die Eigen, d. i. Grundstück und deren Besitzer erstreckt. S. Grundgericht. [1673-1674]
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