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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Grundgerechtigkeit | | Das Grundgesetz

Das Grundgericht

Das Grundgericht, [831-832] des -es, plur. die -e. 1) In einigen Oberdeutschen Gegenden, besonders in Österreich und am Oberrheine wird die Grundgerechtigkeit im Plural, ohne Singular, die Grundgevichte genannt, d. i. die niedrige Gerichtbarkeit, in Ober- und Niedersachsen die Erbgerichte, weil sie auf einem jeden freyen Erbgute haftet; im mittlern Lat. Justitia fonsseria, fundicaria. 2) In andern Gegenden, ein Gericht, welches die Feld- und Ackersteitigkeiten untersucht und entscheidet; in einigen Gegenden auch das Eigengericht, vermuthlich weil es über das Eigenthum im Felde erkennet. S. Feldgericht.
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