Eigenhändig
, adj. et adv. was mit eigener Hand geschiehet, oder geschehen
ist. Einem etwas eigenhändig übergeben. Ein eigenhändiges
Schreiben, welches man selbst mit eigener Hand geschrieben hat. Etwas
eigenhändig schreiben. Die eigenhändigen Schreiben großer Herren
sind nicht allein von den Kanzelleyschreiben, sondern auch von den
Handschreiben unterschieden,
S. das letztere. Im Niedersächsische ist für
eigenhändig händig und handig üblich. [
1673-1674]