Der Eigener
, zusammen gezogen Eigner, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Eignerinn, plur. die -en, der eigenthümlicher Besitzer, der Eigenthümer.Die Arglist und die Stärke, Bisher von Raube satt und Eigner fremder Werke, Dusch;wo es aber die ganz ungewöhnliche Bedeutung eines unrechtmäßigen, eines gewaltthätigen Besitzers, eines Usurpateurs, zu haben scheinet. Das Schwed. Ägare bedeutet gleichfalls einen Eigenthümer. [1671-1672] [1673-1674]