Das Dienstrecht
, des -es, plur. inus. das Recht, von einem andern gewisse
Dienste zu fordern. Besonders in Niedersachsen, das Recht, gewisse Zwang- oder
Frohndienste von den Leibeigenen zu fordern; die Dienstgerechtigkeit.
S. Dienstzwang. [
1491-1492]