Der Dienstzwang
, des -es, plur. car. das Recht, gewisse Dienste, besonders
Frohndienste, von dem andern zu fordern, und ihn dazu zu zwingen, oder
anzuhalten, und die Ausübung dieses Rechtes selbst. Den Dienstzwang haben,
besitzen, ausüben.
S. Bauernzwang. Besonders an einigen Orten, das Recht
der Herrschaften, vermöge dessen ihre Unterthanen gegen einen geringen
Lohn in ihre Dienste treten müssen. [
1491-1492]