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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Dienstpflicht | | Das Dienstrecht

Dienstpflichtig

, adj. et adv. zu gewissen Diensten verpflichtet, besonders zu Frohndiensten verpflichtet. Ein dienstpflichtiges Gut, ein dienstpflichtiger Bauer. So auch die Dienstpflichtigkeit, plur. car. [1491-1492]
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