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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Dienstrecht | | Der Diensttag

Dienstschuldig

, adj. et adv. welches mit dienstpflichtig einerley Bedeutung hat, aber nur noch zuweilen in den Unterschriften der Briefe zwischen Personen gleichen Ranges gebraucht wird. Ich bin ihr dienstschuldiger, oder im Superlativ, dienstschuldigster Diener. [1491-1492]
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