* Aufenthalten
, verb. irreg. act.
S. Halten. 1) Aufrecht erhalten, stützen. In
dieser, in dem Hochdeutschen völlig veralteten Bedeutung kommt es noch in
Apherdians Vocabul. bey dem Frisch vor, und in einer Urkunde aus der Mitte des
15ten Jahrhundertes bey dem Haltaus hat Aufenthaltung eben denselben, obgleich
figürlichen Sinn. 2) Sich aufenthalten, sich aufhalten oder verweilen.
Daß das Volk eine Vestung innen hätte, gegen Idumäa, darin sie
sich aufenthalten und wehren könnten, 1. Maccab. 4, 61. Auch diese
Bedeutung ist im Hochdeutschen nicht mehr gewöhnlich.Anm. Dieses Wort
gehöret mit zu dem ohne Roth verlängerten Wörtern, die wir der
neuern Alemannischen Mundart, die sich durch ihren Hang zur Weitschweifigkeit
vor andern auszeichnet, zu danken haben. Viele derselben haben die
Hochdeutschen mit Recht veralten lassen, worunter auch dieses gehöret,
obgleich das Substantiv in der dritten Bedeutung noch gangbar ist.
S. die Anmerkung zu dem folgenden Worte. [
483-484]