Der Aufenthalt
, des -es, plur. die -e, 1) * Die Aufrechterhaltung so wohl
seiner selbst, als eines andern Körpers, in der eigentlichsten Bedeutung.
Denn ich kein aufenthalt nit hab, Theuerd. Kap. 47. ich kann mich mit dem
Pferde auf dem steilen Wege nicht aufrecht erhalten.
S. das folgende Zeitwort. Diese Bedeutung ist im
Hochdeutschen völlig veraltet, so wie, 2) * die figürlich, für
Unterhalt, welche noch in der ersten Hälfte des 16ten Jahrhundertes am
Oberrheine üblich war. 3) DasAufhalten oder Verweilen an einem Orte; ohne
Plural. Seinen Aufenthalt an einem Orte haben. Während seines Aufenthaltes
an diesem Orte. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen noch am
gebräuchlichsten, so wie auch die nach welcher dieses Wort einen Ort
bedeutet, an welchem man sich aufhält, wo es auch den Plural leidet. Einem
einen Aufenthalt geben, verstatten. 4) + Verzögerung, was eine Sache
aufhält. Er hat mir vielen Aufenthalt gemacht. Eine Sache ohne allen
Aufenthalt abthun. Es hat sich in dieser Sache ein Aufenthalt hervor gethan.
Diese Bedeutung ist nur noch in dem gemeinen Sprecharten üblich; die edle
Hochdeutsche kennet sie nicht mehr. In manchen Fällen läßt sich
dafür Aufhalt gebrauchen. Dieser kleine Aufhalt wird nicht von Folgen
seyn. [
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