Appelliren
, verb. reg. neutr. mit haben, aus dem Lat. appellare. 1) In den
Rechten,
S. Appellation. 2) Figürlich ist im gemeinen Leben
nach Speyer appelliren, oder kürzer appelliren schlechthin, so viel als
sich übergeben, oder erbrechen; wo doch die ganze Figur in einer
bloßen Anspielung auf den zweydeutigen Laut des Wortes Speyer
liegt. [
415-416]