* Anerringen
, verb. irreg. act. (
S. Ringen,) welches in Oberdeutschland zu Hause ist, wo
es besonders im Particip. Passiv. für erwerben gebraucht wird. Solche dem
Churhause von ältern Zeiten anerrungene und angeborne Rechte. Die
Anerrungenschaft, wird daher eben daselbst für ein rechtmäßig
erworbenes Gut gebraucht. [
285-286]