1. Ringen
, [
1123-1124] verb. reg. act. welches
unmittelbar von dem Hauptworte Ring abstammet. 1) Mit einem oder mehrern Ringen
versehen; doch nur in einigen Fällen. Die Schweine, die Stuten ringen, (
S. Ringeln, ingleichen Beringen.) 2) Einen Baum ringen,
im Forstwesen, die Rinde rings um denselben abschälen. 3) Im Umringen, in einem
Kreise umgeben, ist es in noch weiterer Bedeutung üblich,
S. dasselbe. So auch das Ringen.
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1123-1124]