Anbiethen
, verb. irreg. act.
S. Biethen. 1) Sich bereit erklären, einem etwas zu
geben; wird dabey die Sache wirklich vorgehalten, so heißt es darbiethen.
Einem ein Amt, seine Dienste, eine Belohnung anbiethen. Die Natur biethet ihre
Schönheiten allen an. Sich zu etwas anbiethen, sich bereit erklären,
die Verrichtung einer Sache zu übernehmen, wie in den edlern Schreibarten
sich erbiethen und anerbiethen. Sich anbiethen, figürlich auch, sich zum
Gebrauche ereignen, zeigen. Es biethet sich mir eine schöne Gelegenheit
dazu an. Überlegen sie das Glück, das sich ihnen heute auf ihr ganzes
Leben anbiethet, Gell. 2) Den Anfang mit Biethen machen, als ein Neutrum mit
haben. Auf etwas anbiethen, das erste Geboth darauf thun. 3) In den
Niedersächsischen Marschländern, so viel als gebiethen, befehlen.
Daher die Anbiethung, in allen obigen Bedeutungen.
S. Anboth.Anm. Die alten Mundarten gebrauchten das
einfache biddan, biuten, pioten in der ersten Bedeutung, und noch jetzo
gebrauchen die Niedersachsen ihr beden und been eben so.
S. Biethen. [
269-270]