Anbinden
, verb. irreg. act.
S. Binden. 1) Durch ein Band an einen andern Körper
befestigen. Den Wein anbinden. Einen jungen Baum anbinden, an den Pfahl.
Ingleichen bey den Buchbindern, ein Buch an das andere anbinden, es mit einem
andern in einen Band bringen. Jemanden anbinden, ein Gebrauch verschiedener
Arbeits- und Handwerksleute, Fremde, welche zu ihnen treten, zu binden, um
dadurch ein Trinkgeld von ihnen zu erhalten, welches bey andern schnüren,
in Preußen bey den Brauleuten aber rommeln genannt wird. Daß dieser
Gebrauch bey den Alemannen schon lange üblich gewesen, erhellet aus einer
Stelle des jüngern Eckhart, welche Schilter im Gloss. v. Band
anführet. Jemanden an seinem Nahmenstag anbinden, oder mit etwas anbinden,
ihn an diesem Tage beschenken, weil man ihn dabey zum Scherze im eigentlichsten
Verstande anzubinden pfleget. + Einem Bären bey jemanden anbinden, eine
gemeine R. A. für ihm schuldig bleiben, welche von einem
Bärenführer herkommen soll, der, da er seinen Gläubiger nicht
bezahlen können, demselben seinen Bären an die Hausthüre
gebunden, und dadurch gleichsam bonis cediret. Indessen sagt man auch: er hat
den Kaufmann angebunden, hat bey ihm angebunden, und ist bey ihm angebunden,
für, er ist ihm schuldig. An einigen Orten bedeutet anbinden, von
Kälbern, Füllen u. s. f. gebraucht, auch so viel als abbinden,
abspänen, d. i. entwöhnen; daher ein Anbindekalb, ein solches
entwöhntes Kalb. 2) Figürlich. Kurz angebunden seyn, leicht zum Zorne
zu bewegen seyn; weil man dasjenige, was im eigentlichsten Verstande kurz
angebunden ist, leicht und bald haben kann. Mit einem anbinden, in der
gewöhnlichen Sprache des Umganges, es mit ihm aufnehmen, sich mit ihm in
einen Streit, in ein Handgemenge einlassen. Der Ursprung dieser Redensart ist
unbekannt; denn die Ursache, die Frisch davon angibt, ist nicht
erweislich.Daher die Anbindung, in den eigentlichen
Bedeutungen. [
269-270]