+ Das Anboth
, des -es, plur. die -e, von anbiethen, 1) Die Handlung des
Anbiethens. So heißt in den Bergwerken das Anboth, die Anbiethung eines
Gebäudes oder einer Grube an denjenigen, der schon etwas daran verwendet
hat. 2) Ein Befehl, Geboth, in welchem Verstande dieses Wort besonders in den
Niedersächsischen Marschländern üblich ist. Auch im
Österreichischen bedeutet Anboth eine Verordnung, in welcher dem Beklagten
gebothen wird, das gepfändete Gut innerhalb einer gewissen Zeit
auszulösen, oder es in fremde Hände zu lassen; in diesem Falle aber
ist es männlichen Geschlechtes, der Anboth. 3) Das erste Geboth auf eine
Sache, in einer Versteigerung, da es denn in einigen Gegenden auch
männlichen Geschlechtes ist.
S. auch Angeboth. [
271-272]