Anbiegen
, verb. irreg. neut
S. Biegen. Eigentlich, durch Biegen einem andern
Körper nähern. Ein Reis an die Wand, an den Pfahl anbiegen.
Figürlich, in Oberdeutschland und einigen Hochdeutschen Kanzelleyen,
für beyfügen. Nach dem Inhalte des hier angebogenen Schreibens. Daher
die Anbiegung, in der ersten eigentlichen Bedeutung. [
269-270]