Der Abzug
, des -es, plur. die -züge, von abziehen.1. Die Handlung
des Abziehens. 1) Von dem Activo. Seine Karte gleich in den ersten Abzügen
verlieren. Nach Abzug aller Unkosten. Am häufigsten 2) in den Bedeutungen
der Mittelgattung. (a) Der Abzug des Feindes, einer Armee. Zum Abzuge blasen.
Sich zum Abzuge rüsten. Die Besatzung bedung sich einen freyen Abzug. (b)
Der Abzug des Gesindes, aus einem Dienste, oder eines Unterthanen aus einer
Gerichtsbarkeit. Daher die Abzugszeit, die Zeit, da das Gesinde gewöhnlich
abzuziehen pfleget. Ingleichen der Abzugsbrief, an einigen Orten, ein Schein,
womit ein Leibeigener beweisen muß, daß er mit Bewilligung seines
Herrn abgezogen ist. (c) Die Entfernung einer jeden andern Person aus einer
Gegend, die Abreise.
Sein Abzug geht mir herzlich nah, Haged.
In diesen Bedeutungen ist der Plural selten.2. Dasjenige, was
abgezogen wird. (a) In Rechnungssachen, was von einer Summe abgezogen wird. Ich
muß ohne Abzug bezahlet werden. Bey der Verwechselung einer Geldsorte wird
dasjenige, was von der bessern abgezogen wird, der Abzug, und in Ansehung des
schlechtern Geldes Aufgeld genannt. So auch, (b) in den Rechten, dasjenige
Geld, welches von einer Erbschaft, die einem Fremden zufällt, abgezogen,
und auch das Abzugsgeld, ingleichen der Erbgulden genannt wird. Daher das
Abzugsrecht, das Recht, dergleichen Abzug zu fordern, welches zuweilen auch
wohl schlechthin der Abzug heißt. An einigen Orten wird auch die
Nachsteuer, welche ein Einwohner, wenn er in eine fremde Gerichtsbarkeit
ziehet, von seinem unbeweglichen Vermögen entrichten muß, der Abzug
genannt.
S. Abschoß,
Absteuer. (c) In den Hüttenwerken, Schlacken und
andere Unarten, welche sich auf das flüssige Metall setzen, und abgezogen
werden. Dasjenige Kupfer, welches aus solchem Abzuge geschmelzet wird, wird
daher am Unterharze das Abzugskupfer, an andern Orten Königskupfer
genannt. In der Schweiz heißet dasjenige schäumige Wesen, welches
sich auf der mit Lab geschiedenen Milch setzet, gleichfalls der Abzug. (d) Im
Weinbaue werden diejenigen Enden der Weinstöcke, welche abgezogen, d. i.
nicht so tief, als die Senker in die Erde gelegt werden, Abzüge genannt.
In den drey ersten Fällen ist der Plural gleichfalls nicht
gebräuchlich.3. Das Werkzeug, welches zum Abziehen dienet. So führet
in den Hüttenwerken das eiserne Instrument, womit die Unart von dem
flüssigen Metalle abgezogen wird, den Nahmen des Abzuges; und an den
Schießgewehren wird der kleine eiserne Griff unter dem Schlosse, womit das
aufgezogene Gewehr abgedrückt wird, und welcher in dem Abzugsbleche geht,
gleichfalls der Abzug genannt.
S. auch Abdruck.4) Der Ort, durch welchen ein
flüssiger Körper abgezogen, d. i. abgeleitet, wird. So werden so wohl
die Abläufe des Wassers aus den Teichen, als auch die Gräben auf dem
Acker, die Canäle in den Hüttenwerken, und zur Abführung des
Unrathes in den Städten, welche sonst Abzüchte, Schleusen, u. s. f.
heißen, auch Abzüge genannt. In weiterer Bedeutung führet auch
der Fall des Wassers, wodurch dessen Ab-fluß befördert wird, diesen
Nahmen. Daher sagt man, das Wasser hat keinen Abzug, dem Wasser einen Abzug
geben. [
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