Abbinden
, verb. irreg. act. (
S. Binden.) 1) Was angebunden war, durch Auflösung
des Bandes los machen. Den Mantelsack abbinden. Den Wein im Herbste abbinden.
2) In einer Entfernung von dem andern anbinden; daher in der Landwirthschaft,
ein Kalb abbinden, figürlich so viel als es entwöhnen, weil es
alsdann besonders angebunden und allein gestellet wird. 3) Durch Binden, oder
durch ein angelegtes Band absondern. Eine Warze, eine Ader, ein
Fleischgewächs, ein Glied abbinden; bey den Wundärzten. 4) Die
Verbindung einer Sache zu Stande bringen, völlig fertig binden. So
heißt bey den Zimmerleuten, ein Gebäude abbinden, so viel, als alle
Säulen, Bänder, Riegel, Schwellen u. s. f. gehörig mit einander
verbinde; ingleichen bey den Faßbindern, ein Faß abbinden, es mit
allen gehörigenReifen oder Bändern versehen. Daher die Abbindung, in
allen obigen Bedeutungen. [
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