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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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* Abbilligen

, verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig. [11-12]
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