Die Ablage
, plur. die -n, 1) Die Handlung des Ablegens, ohne Plural, und
das was abgelegt wird. Besonders in den Rechten, eine Handlung zwischen
Ältern und Kindern, da jene diese durch eine Aussteuer von aller
künftigen Erbschaft auschließen; da denn auch wohl das, was Kinder
auf diese Art bekommen, die Ablage genannt wird. Die Abtheilung ist davon noch
verschieden.
S. Ablegen. 2) Im Forstwesen, ein Ort am Wasser, wo man
die Bäume, welche abgeflößet werden sollen, niederleget. 3) *
Die Ablage, von Lage, die Entfernung; im Hochdeutschen
ungewöhnlich. [
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