* Das Ablager
, des -s, plur. die -läger, bedeutete ehedem, 1) ein jedes
Einkehren auf der Reise, und der Ort, wo solches geschahe. Daher sagte man, ein
Ablager halten, sein Ablager an einem Orte nehmen, wenn Reisende, besonders
vornehme Personen, die mit einem großen Gefolge reisen, an einem Orte
einkehren. 2) Besonders das Recht, welches ein Schutz und Landesherr hat, in
den Klöstern und bey seinen Vasallen und Schutzverwandten einzukehren, und
sich von ihnen verpflegen zu lassen; ein Recht, welches auch die Ausspann, die
Atz, die Atzung, das Atzungsrecht, und im barbarischen Latein Albergaria
genannt wird.
S. Abliegen, ingleichen Haltaus v. Ablager und
Lager. [
61-62]