Ablegen
, verb. reg. welches sowohl in der thätigen, als in der
Mittelgattung üblich ist.I. Das Activum bedeutet,1. Herab legen, von einem
höhern Orte legen, nur in einigen Fällen. So sagt man, ein
Geschütz ablegen, es von den Laveten legen.2. Aus einander legen, auch in
einigen Fällen. Die Schriften ablegen, oder ablegen schlechthin, in den
Buchdruckereyen, sie aus einander nehmen, und wieder in ihre Kästen
legen.3. Von sich weglegen, eine Bedeutung von weitem Umfange. a) Eigentlich,
in vielen Fällen. Die Kleider, die Schuhe, den Mantel, den Degen, den Hut,
die Trauer ablegen; im Gegensatze des Anlegen. Legen sie ab, eine höfliche
Einladung, den Hut und andere entbehrliche Kleidungsstücke von sich
wegzulegen. [
65-66] Eine Last ablegen. Den Skat ablegen,
im Tarok-Spiele, die überflüssigen Karten von sich legen. Den Skis
ablegen, eben daselbst, ihn von sich legen, und dafür ein anderes Blatt
nehmen. (b) Figürlich mit allerley Nebenbedeutungen und Figuren. (1) Sich
einer lästigen Sache entledigen; nur in einigen Fällen. Eine Schuld
ablegen, ein Capital ablegen, es bezahlen. Hierher gehöret auch die in den
Rechten übliche Bedeutung, wo ein Kind ablegen, so viel ist, als es in
Ansehung der künftigen Erbschaft abfinden, so daß es keinen Anspruch
mehr daran hat.
S. auch Abfinden und
Abtheilen. * Einen Erben ablegen, ihn abfinden,
befriedigen. Aus einigen beym Haltaus v. Ablegen angeführten Beyspielen
erhellet, daß dieses Zeitwort ehedem in mehrern Fällen in der
Bedeutung des Bezahlens gebraucht worden. (2) Bezahlen und seiner Dienste
entlassen. So sagt man im Bergbaue, dem Forstwesen u. s. f. die Arbeiter
ablegen, sie ihrer Arbeit entlassen; im Gegensatze des Anlegens. (3) Sich eines
Geschäftes entledigen, in vielen einzelnen Fällen. Eine Rede, eine
Predigt ablegen, wofür man doch lieber halten sagt. Einen Gruß von
jemanden ablegen, überbringen. Ein Bekenntniß, ein Zeugniß, eine
Probe, einen Besuch ablegen. Eine Rechnung ablegen, Rechnung thun. Einen Eid
ablegen. + Seine Pflicht, seine Schuldigkeit ablegen, besser thun. (4)
Kleidungsstücke oder ähnliche zum täglichen Gebrauche bestimmte
Dinge auf immer von sich weglegen, in einigen Gegenden absetzen. Ein Kleid, ein
Paar Schuhe ablegen, sie als minder brauchbar nicht mehr tragen wollen. Ein
abgelegtes Kleid. + Die Kinderschuhe ablegen, die Kinderjahre verlassen. Die
Sterblichkeit ablegen, sterben. (5) Sich nachtheiliger oder tadelhafter Dinge
entwöhnen. Sorgen, Thorheiten, Laster, eine Gewohnheit ablegen. Legen sie
doch die Vorurtheile des Pöbels ab. Die Furcht, den Neid ablegen. (6)
Durch Legen und Entfernen von dem Mutterstamme fortpflanzen, im Gartenbaue.
Baumreiser, Pflanzen, Nelken ablegen, einen Zweig davon umbiegen und mit Erde
beschütten, damit er Wurzel schlage, und zu einer eigenen Pflanze werde;
welches man auch absenken, senken, legen, einlegen nennet.
S. Ableger. In den neuern Zeiten hat man auch
angefangen, auf ähnliche Art Bienenstöcke abzulegen.4) + Etwas mit
einem andern ablegen, heimlich verabreden, im gemeinen Leben. Ein abgelegter
Handel.
S. auch Abkarten.II. Das Neutrum, mit dem
Hülfsworte haben. 1) Entbunden werden. Besonders gebraucht man es in
Niedersachsen von dem Kalben der Kühe. Sie hat abgelegt, sagt man auch
wohl aus Beachtung von einer unverheiratheten Person, wenn sie heimlich
entbunden werden. 2) In der Schifffahrt bedeutet, mit dem Schiffe ablegen, so
viel als vom Lande absegeln, sich aus dem Hafen auf die Rhede legen, so wie
anlegen, sich dem Lande nähern. 3) + Das Gesicht legt ihm ab, die
Kräfte legen ihm ab, verlassen ihn, im gemeinen Leben. + Er legt sehr ab,
nimmt an Gestalt und Kräften ab. 4) + Einem ablegen, dessen Partey
verlassen, ingleichen ihm Unrecht geben. + Er wird ihm niemahls ablegen, wird
nie etwas auf ihn kommen lassen. + Der Ungerechtigkeit ablegen, Raben entsagen.
+ Er legt niemanden ab, stimmt einem jeden bey.Daher das Ablegen und die
Ablegung, letzteres in den eigentlichen Bedeutungen des Activi.
S. auch Ablage. [
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