Der Zwinger
, [
1793-1794] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Eine Person oder Sache, welche zwingt; doch nur selten, und auch hier nur
zuweilen in Zusammensetzungen. 2. Ein eingeschränkter, umschlossener Raum; auch
nur in einigen Fällen. So wird in den nach alter Art befestigten Städten, der
enge Platz zwischen zwey Stadtmauern, oder vielmehr zwischen der Stadtmauer und
den Häusern, der Zwinger genannt. In der Jägerey ist der Zwinger, oder
Hundezwinger ein eingeschlossener, oben offener Platz, in welchem die Jagdhunde
aufbehalten werden.