Zwingen
, [
1793-1794] verb. irregul. act. Imperf.
ich zwang, Conj. zwänge, Particip. gezwungen; die Veränderungen eines Dinges
auf eine gewaltsame Art bestimmen. 1. Eigentlich, so wohl von leblosen Dingen;
in welchem Verstande doch zwängen oft üblicher ist. Einen Pfropfen in die
Bouteille zwingen, zwängen. Zwey Breter zusammen zwingen. Als auch und zwar am
häufigsten, von lebendigen und noch mehr von vernünftigen Geschöpfen, jemandes
Willen mit Gewalt bestimmen. Jemanden zwingen, etwas zu thun. Ich bin dazu
gezwungen worden. Etwas gezwungen thun. Die Noth zwang mich. Jemanden mit
Drohungen, mit Schlägen zwingen. Eine Stadt zur Übergabe zwingen. 2. In engerer
Bedeutung den Widerstand eines Dinges mit Gewalt überwinden, für bezwingen, am
häufigsten in der dichterischen Schreibart. Gleich dem Tone, der Götter und
Delphine zwang, Raml. 3. Figürlich ist gezwungen, wobey der Zwang, oder das
ängstliche Bestreben sichtbar ist, und darin gegründet; im Gegensatze des
natürlich. Eine gezwungene Stellung. Ein gezwungener Ausdruck. In welcher
Bedeutung doch nur dieses Participium allein üblich ist. Anm. Bey dem Kero
kedwingen, bey dem Ottfried thwingan, im Nieders. twingen, im Schwed. tvinga.