Zustehen
, [
1775-1776] verb. irreg. (
S. Stehen.) 1. Activum. (1) Einem etwas zustehen, im
Oberdeutschen für zugestehen, welches
S. Ich steh es gerne zu, Opitz. (2) Erlauben; wofür im
Hochdeutschen gleichfalls zugestehen üblicher ist. 2. Neutrum, mit haben,
jemandes Befugnissen, ingleichen jemandes Pflicht gemäß seyn. Es stehet dir
nicht zu, das zu thun, du bist dazu nicht befugt. Kinder stehet es zu, die
Alten zu ehren, es ist ihre Pflicht.