Zustellen
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1775-1776] verb. reg. act. 1. Durch ein
davor gestelltes Ding zumachen, verschließen. In dem Jagdwesen stellet man ein
Jagen zu, wenn man den mit Netzen umstellten Jagdbezirk völlig einschließet. In
dem Hüttenbaue wird der Ofen zugestellet, wenn man das Gestell in den hohen
Ofen einsetzet. 2. Einem etwas zustellen, es ihm einhändigen. Jemanden einen
Brief zustellen. 3. Einer Person oder Sache Glauben zustellen, beymessen; eine
im Hochdeutschen schon sparsame Bedeutung, welche anfängt, unedel zu werden.