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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Zuschießen

, [1771-1772] verb. irreg. act. ( S. Schießen,) welche nur von dem Gelde gebraucht wird. Zehn Thaler zuschießen müssen, zu der von einem andern gegebenen Summe noch zehn Thaler zulegen müssen, für dazu schießen.
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