Der Zuschlag
, [
1771-1772] des -es, plur. die -schläge.
1. Die Handlung des Zuschlagens, in verschiedenen Bedeutungen des Verbi. Wer
das meiste biethet, dem soll der Zuschlag geschehen, dem soll es zugeschlagen
werden. In dem Deichbaue wird die letzte Zudeichung eines Dammes, ingleichen
die Ausfüllung eines Deichbruches, der Zuschlag genannt. In einigen
Niederdeutschen Gegenden ist der Zuschlag so viel als die Sperre, das Verboth
der Ausfuhre oder Nutzung. Der Kornzuschlag. das Verboth der Ausfuhre, die
Getreidesperre. Die Wiesen in Zuschlag legen, sie hägen, die Huth auf denselben
verbiethen. 2. Dasjenige, was zugeschlagen wird, in welchem Verstande besonders
im Hüttenbaue dasjenige, was zur Beförderung des Flusses der Erze denselben
zugesetzet wird, als Schlacken, Bley, Kalkstein u. s. f. der Zuschlag, zuweilen
auch wohl der Vorschlag genannt wird.