Zuschieben
, [
1771-1772] verb. irreg. (
S. Schieben.) 1. Neutrum, mit haben, anfangen, wacker zu
schieben, ingleichen, hurtig schieben. Schiebe zu! 2. Activum. (1) Einem etwas
zuschieben, es ihm durch Schieben nähern. Einem den Eid zuschieben, die
Ablegung des Eides vor Gericht von ihm verlangen. (2) Durch Schieben
verschließen, im Gegensatze des Aufschiebens. Den Riegel zuschieben.