Zulegen
, [
1757-1758] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum. (1) Durch Legung eines andern
Dinges verschließen. Eine Grube mit Bretern zulegen. In einem etwas andern
Verstande legt man einen Brief zu, wenn man ihn durch Umbiegung einiger Theile
verschließt. (2) Durch Beyfügung eines Theils eben derselben Art vermehren.
Jemanden 100 Thlr. zu seiner Besoldung zulegen. Der Käufer leget noch 10 Thlr.
zu, wenn er zu einem vorigen Geboth noch 10 Thlr. hinzu thut. Durch Murren und
Unmuth seinem Übel selbst ein größeres Gewicht zulegen, Gell. (3) Beylegen,
zuschreiben; doch nur selten. Sich große Verdienste zulegen; besser, beylegen.
(4) Anschaffen; in der vertraulichen Sprechart. Sich ein Pferd, einen Garten,
eine Frau zulegen. (6) Zurecht legen, zusammen legen; nur in einigen Fällen.
Die Zimmerleute legen ein Gebäude zu, wenn sie das Zimmerwerk auf der Erde so
zurichten, daß es nochmahls sogleich aufgesetzet werden kann. (
S. Zulage.) (7) Bey den Markscheidern ist, einen Riß,
einen Gru- benzeug zulegen, ihn auf das Papier in einen Riß bringen, welches
vermittelst des Zulege-Compasses oder Zulege-Instrumentes geschiehet. 2. Als
ein Neutrum, mit haben. Einem zulegen, seine Partey nehmen, ihn mit Worten
vertheidigen; nur im gemeinen Leben. [
1759-1760]