Die Zulage
, [
1757-1758] plur. die -n, von dem Verbo
zulegen. 1. Die Handlung des Zulegens; ohne Plural, und nur in einigen Fällen.
Bey den Zimmerleuten ist die Zulage die Zusammenlegung und Verzimmerung des
Zimmerwerkes auf der Erde, damit es so gleich zusammen gelegt werden kann. 2.
Was zugelegt wird; mit dem Plural. Z. B. was an jemandes Besoldung zugelegt
wird. Zulage bekommen; um Zulage anhalten. Bey den Fleischern werden die Stücke
geringern Fleisches, welche sie dem bessern zulegen und sich gleich diesem
bezahlen lassen, die Zulage genannt; in einigen Gegenden die Beystücke. 3.
Dasjenige, womit etwas zugeleget wird, z. B. die Zulage einer Brücke, die obere
Bedeckung.