Zulangen
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1757-1758] verb. reg. 1. Neutrum, mit dem
Hülfsworte haben. (1) Nach etwas langen oder greifen. Bey Tische zulangen, sich
Speise aus der Schüssel nehmen. (2) Lang genug seyn, et- was zu erreichen. Der
Strick, die Stange langet nicht zu, wenn sie nicht die erforderliche Länge hat.
Noch häufiger figürlich, genug zu etwas seyn. Seine Besoldung langet zu einem
solchen Aufwande nicht zu. 2. Activum. Einem etwas zulangen, es ihm mit der
ausgestreckten Hand nähern, es ihm zureichen. [
1757-1758]