Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Zulage | | Zulänglich

Zulangen

, [1757-1758] verb. reg. 1. Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. (1) Nach etwas langen oder greifen. Bey Tische zulangen, sich Speise aus der Schüssel nehmen. (2) Lang genug seyn, et- was zu erreichen. Der Strick, die Stange langet nicht zu, wenn sie nicht die erforderliche Länge hat. Noch häufiger figürlich, genug zu etwas seyn. Seine Besoldung langet zu einem solchen Aufwande nicht zu. 2. Activum. Einem etwas zulangen, es ihm mit der ausgestreckten Hand nähern, es ihm zureichen. [1757-1758]
Die Zulage | | Zulänglich