Zulänglich
, [
1757-1758] adj. et adv. welches nur in
der zweyten Bedeutung des Neutrius üblich ist, der Zahl und dem Grade nach
vermögend, eine Absicht hervor zu bringen, zureichend, hinlänglich. Dazu ist
mein Vermögen nicht zulänglich. Zulängliche Kräfte zu etwas haben. So auch die
Zulänglichkeit.