Zugehen
, [
1751-1752] verb. irreg. neutr. (
S. Gehen,) mit dem Hülfsworte seyn. 1. Im Gehen eilen;
im gemeinen Leben. Gehe zu! gehe hurtig. 2. Sich verschließen, zumachen lassen.
Die Thür, das Schloß will nicht zugehen. 3. Geschehen, erfolgen, doch nur in
Rücksicht der Art und Weise, und am häufigsten unpersönlich. Es ging sehr
hitzig zu, die Sache geschahe mit vieler Hitze. Nirgends gehet es ehrlicher zu,
als in der Welt, Raben. Es gehet in diesem Hause sehr ordentlich zu. Die Sache,
welche auf diese oder jene Art geschiehet, bekommt das Vorwort mit. Ist es mit
seinem geschwinden Tode natürlich zugegangen? Zuweilen auch bey. Es ging bey
seinem Tode nicht natürlich zu. Die Art und Weise, oder das Hülfswort bekommt,
wenn es ein Substantiv ist, gleichfalls mit. Es ging mit seinem Tode mit
Kräutern zu, sein Tod ist auf eine unerlaubte, unnatürliche Art befördert
worden. Das gehet nicht mit (nicht von) rechten Dingen zu, nicht auf eine
natürliche, leicht begreifliche Art. Es müßte mit dem Teufel zugehen, wenn er
käme; in der niedrigen Sprechart.