Zufallen
, [
1747-1748] verb. irreg. neutr. (
S. Fallen,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1.
Niederfallen und verschließen. Der Deckel, die Klappe ist zugefallen. 2. Durch
den Fall eines andern Dinges verschlossen werden. Das Loch ist wieder
zugefallen, von herab gefallener Erde ausgefüllet worden. Die Augen fielen ihm
vor Schlaf zu. 3. Herbey fliegen; bey den Jägern. Die Haselhühner fallen zu,
wenn sie auf die Lockpfeife zufliegen. 4. Durch einen Zufall, von ungefähr zu
Theil werden. Es ist ihm eine ansehnliche Erbschaft zugefallen. 5. * Einfallen,
in die Gedanken kommen; eine längst veraltete Bedeutung. Unfallo fiel ein
anderes zu, Theuerd. 6. * Beypflichten, beyfallen; im Hochdeutschen gleichfalls
veraltet.