Zubringen
, [
1741-1742] verb. irreg. act. (
S. Bringen.) 1. Zu jemanden bringen, mit dem Dativ der
Person. Jemanden Wasser, Wein zubringen. Sie hat ihm ein schönes Vermögen
zugebracht, durch die Heirath zu ihm gebracht. Zugebrachte Kinder, welche man
nicht selbst erzeuget, sondern mit dem einen Theile erheirathet hat. 2. Die
Zeit mit etwas zubringen, damit vergehen lassen. Den Tag mit Spielen, sein
Leben mit Kleinigkeiten zubringen. So auch das Zubringen. 3. Einem ein Glas
zubringen, zutrinken.