Der Zins
, [
1721-1722] des -es, plur. die -e. 1. *
Eine jede Abgabe, welche man dem Landesherren entrichtet, dergleichen Kopfgeld,
Steuer, Schatzung, Schoß u. s. f. sind. Dem Kaiser Zins geben, in Luthers
Bibel. In dieser weitern Bedeutung ist es im Hochdeutschen längst veraltet. 2.
Eine Abgabe, welche sich der Grundbesitzer von dem einem andern zur Nutzung
überlassenen Grund und Boden vorbehält, und welcher in einem Theile von dem
reinen Gewinne bestehet; der Grundzins, zum Unterschiede von der folgenden
Bedeutung. Ein Gut auf Zins weggeben. Daher Erbzins, Zeitzins, Pachtzins, u. s.
f. Zins ist in dieser Bedeutung ein allgemeiner Ausdruck, die Abgabe mag in
Geld, oder in Producten bestehen, daher man auch Zinskorn, Zinshafer,
Zinshühner u. s. f. hat. Wenn indessen Zins für sich allein gebraucht wird, so
verstehet gemeiniglich eine solche Abgabe in Geld, und in manchen Oberdeutschen
Gegenden bedeutet Zins diese nur allein, im Gegensatze der Gülte, oder einer
solchen Abgabe in Producten. 3. Die Abgabe, welche man dem Eigenthümer eines
Hauses für den Genuß, oder eines Theiles desselben entrichtet; die Miethe, und
zum Unterschiede von dem vorigen, der Miethzins. Ein Haus in Zins nehmen,
miethen. Den Zins bezahlen, entrichten, erhöhen. In einem theuren Zinse sitzen,
viel Zins geben. Daher der Hauszins, Kellerzins, Ladenzins, Gewölbzins,
Stubenzins, Stallzins u. s. f. 4. Eine gemiethete, oder zu vermiethende
Wohnung; nur im Oberdeutschen. In diesem Hause sind drey Zinse zu verlassen,
drey Wohnungen gegen Zins. 5. Die Abgabe von dem Genusse fremden Geldes, das
Interesse; in welcher Bedeutung aber das Wort im Hochdeutschen im weiblichen
Geschlechte üblicher ist,
S. Zinse. Anm. Schon im Ottfried und andern alten
Deutschen Schriftstellern Zinsa, Czins, wo es auch für Zoll gebraucht wird, im
Niedersächsischen und Schwed. Tins, im Franz. Cens; alle aus dem Lat. Census.