1. Zeugen
, [
1697-1698] verb. reg. act. ein Ding
seiner Art aus sich selbst, oder durch unmittelbare Mittheilung seines Wesens
hervor bringen. 1. Eigentlich; da es denn allein von vernünftigen Wesen,
zunächst nur von dem Vater gebraucht wird. Er hat nur einen Sohn gezeuget.
Kinder mit seiner Frau zeugen. Oder von Vater und Mutter zugleich. Sie haben in
ihrer Ehe keine Kinder gezeuget. Von der Mutter allein ist dafür gebären
üblich. 2. In weiterer Bedeutung, durch veranstaltete Fortpflanzung vermehren;
im Hochdeutschen nur selten. Canarien-Vögel zeugen, besser, ziehen. Bäume
zeugen, ziehen. Weizen, Hanf, Flachs zeugen, bauen. 3. Figürlich. (a) In der
Theologie, wo die erste Person der Gottheit die zweyte gezeuget hat, bedeutet
es so viel, als sein Wesen auf seine unmittelbare Art mittheilen. (b) Die
wirkende Ursache seyn, hervor bringen; nur in der höhern Schreibart. Alles, was
die Erde zeuget. Überfluß zeuget Stolz, Stolz zeuget Übermuth. So auch die
Zeugung,
S. solches an seinem Orte besonders. Anm. Im Notker
ziugan, im Nieders. tügen, ingleichen teen, welches so wohl ziehen als zeugen
bedeutet. Es scheinet, daß dieses Wort ehedem überhaupt machen, hervor bringen,
bedeutet habe, und alsdann würde es mit dem Griech. hier
nichtlateinischer Text, siehe Image, ehedem hier nichtlateinischer
Text, siehe Image, verwandt seyn. Merkwürdig ist, daß zeugen, generare,
das folgende zeugen, testari, zeihen, zeigen, und ziehen, in ihren Bedeutungen
und Ableitungen sehr oft in einander übergehen, welches unter andern auch aus
den Intensivis Zucht und bezüchtigen erhellet. Es scheinet daraus zu erhellen,
daß alle drey ehedem in einer dritten allgemeinern Bedeutung überein gekommen,
und vielleicht nur ein und eben dasselbe Wort gewesen sind. So ist auch im Lat.
testis, so wohl ein Zeuge, als ein Theil der Zeugungsglieder, Diminut.
testiculus.