Die Zehe
, [
1663-1664] (mit dem hohen e,) plur. die
-n. 1. Ein spitziges, gespaltenes Stück; eine Bedeutung, welche im
Hochdeutschen fremd, und nur noch in einigen Oberdeutschen Gegenden bekannt
ist, wo eine Ingwerzehe, eine Knoblauchzehe, ein kleines gespaltenes Stück ist.
2. Ein gespaltener biegsamer Theil des äußersten Vorderfußes an Menschen und
Thieren, das, was die Finger an den Händen sind. Zehen haben. Die große Zehe,
die kleine Zehe. Auf den Zehen gehen. Sich auf den Zehen herbey schleichen. Die
Biegsamkeit unterscheidet die Zehen von den Klauen und Hufen. Indessen nennt
man auch den vordern Theil der Wand des Pferdehufes figürlich die Zehe. Anm. Im
Oberdeutschen, von den frühesten Zeiten an, Zehe, im Nieders. Taan, im Angels.
Ta, im Engl. Toe, im Schwed. Tä. Es ist mit Zahn, Zacke u. s. f. Eines
Geschlechtes, indem die Hervorragung, spitzige, gespaltene Beschaffenheit ohne
Zweifel der Grund der Benennung ist.