Die Willkühr
, [
1549-1550] plur. car. 1. Das Vermögen,
nach eigenem Gefallen zu handeln. Ich überlasse es deiner Willkühr. In engerer
Bedeutung ist die Willkühr, das Vermögen, nach eigenen undeutlichen
Vorstellungen zu handeln, zum Unterschiede von Wahl, welche sich auf deutliche
Vorstellungen gründet; welche engere Bedeutung in dem folgenden Adjective am
üblichsten ist. 2. * Die freye Wahl; im Hochdeutschen veraltet, aber noch
Oberdeutschen gangbar. Die Willkühr haben. Anm. Auch dieses Wort ist alt, und
von Wille und dem alten Kuhr, Wahl, zusammen gesetzt. Schwed. Willkor. Im Hoch-
deutschen ist es weiblichen, in manchen Provinzen aber sächlichen Geschlechtes,
das Willkühr. Ehedem wurde dieses Wort noch von manchen andern Dingen
gebraucht, besonders von solchen, welche von der freyen Wahl und Bestimmung
Eines oder mehrerer abhangen. So ist es bald ein Vertrag, und willkühren, einen
Vertrag, Vergleich machen; bald bedeutet es Statuten und Stadtgesetze, so fern
sie ehedem durch die meisten Stimmen gemacht wurden, und willkühren, solche
Gesetze machen; bald aber auch eine nach Willkühr oder Gutbefinden aufgelegte
Strafe, und dergleichen mehr, welche man in den Glossarien aufsuchen kann.
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1551-1552]