Willkührlich
, [
1551-1552] -er, -ste, adj. et adv. 1.
Vermögend, nach Vorstellungen zu handeln, und darin gegründet. In diesem
weitesten Verstande haben, z. B. die Thiere eine willkührliche Bewegung, die
Pflanzen und Mineralien aber nicht. 2. Keinen andern Grund als jemandes Willen
habend, und darin gegründet. Willkührliche Strafen, welche von dem Willen des
Gesetzgebers abhangen; im Gegensatze der natürlichen, welche aus der
Übertretung des Gesetzes selbst begreiflich sind. 3. In der engsten Bedeutung,
nach dunkeln Vorstellungen handelnd und darin gegründet, in welchem Verstande
es dem, was aus Wahl, oder nach deutlich erkannten Gründen geschiehet, entgegen
gesetzt wird. Willkührlich verfahren. Eine Sprache willkührlich, ohne allen
Grund der Wahl, erfinden, verändern.