Der Wilddieb
, [
1545-1546] des -es, plur. die -e,
derjenige, welcher gehegtes Wild auf eine unbefugte und diebische Art fänget,
oder fället; im Oberdeutschen ein Wilderer. Daher die Wilddieberey, und die
Wilddeube, in den Rechten, eine an dem Wilde begangene Deube, d. i. Diebstahl.