Widersprechen
, [
1523-1524] verb. irreg. neutr. (
S. Sprechen,) welches mit haben gebraucht wird; ich
widerspreche, widersprochen; das Gegentheil behaupten, jemandes Ausspruch für
falsch erklären, mit der dritten Endung der Person. Einem widersprechen.
Jemanden in das Gesicht widersprechen. Widersprechende Sätze, wovon der eine
den andern für unrichtig erklärt. Einer Sache widersprechen. Der im
Oberdeutschen übliche Gebrauch mit dem Accusative der Sache, etwas
widersprechen, ich widerspreche es nicht, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.
Schon im Notker widersprehhen; bey dem Ottfried kommt dafür sirsprechan,
versprechen, vor. [
1525-1526]