Die Weisung
, [
1465-1466] subst. plur. die -en, von dem
Verbo weisen, nur daß es für sich allein und außer der Zusammensetzung nur noch
in einigen Fällen in den Kanzelleyen gebraucht wird. 1. Als ein glimpflicher
Ausdruck für das härtere Befehl. Jemanden eine Weisung geben, ihm etwas
auflegen. 2. Ein Verweis. 3. An einigen Orten wird auch der Ausspruch eines
Bergamtes eine Weisung genannt.