Weislich
, [
1465-1466] adv. aus eine weise, d. i. den
rechtmäßigen Absichten, den Umständen angemessene Art. Etwas weislich
verschwiegen halten. Seine Sache weislich einrichten. Dieses Wort als ein
Adjectiv anstatt weise zu gebrauchen, wie von einigen geschiehet, ist
ungewöhnlich. Schon bey dem Ottfried und Notker wislicho.